Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von überwiegend mittelständischen Instituten der Finanzdienstleistungsbranche, einem Wirtschaftszweig, der einer komplexen und sich ständig weiter erhöhenden aufsichtsrechtlichen Regulierungsdichte unterliegt.
Den regulatorischen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterliegen prüfungspflichtige Unternehmen sowie deren Wirtschaftsprüfer und Berater. Diese Vorgaben erfordern ein hohes Maß an Spezialwissen, das im Zuge sich permanent verändernder gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften ständig aktualisiert werden muss.
Wir besitzen die Spezialkompetenz, mittelständische Finanzdienstleistungsinstitute mit unterschiedlichen Geschäftsschwerpunkten - insbesondere in den Bereichen Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschluss-vermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel - effizient zu prüfen und zu beraten.
Mit besonderem Schwerpunkt bieten wir folgende Leistungen an:
Darüber hinaus verfügen wir über Erfahrungen mit der Durchführung von Kreditengagement-Prüfungen im Rahmen von Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG sowie im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.