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Finanzdienstleistungsunternehmen

NPP ist ein erfahrener Prüfer für Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetz

Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von überwiegend mittelständischen Instituten der Finanzdienstleistungsbranche, einem Wirtschaftszweig, der einer komplexen und sich ständig weiter erhöhenden aufsichtsrechtlichen Regulierungsdichte unterliegt.

Den regulatorischen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen unterliegen prüfungspflichtige Unternehmen sowie deren Wirtschaftsprüfer und Berater. Diese Vorgaben erfordern ein hohes Maß an Spezialwissen, das im Zuge sich permanent verändernder gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften ständig aktualisiert werden muss.

Wir besitzen die Spezialkompetenz, mittelständische Finanzdienstleistungsinstitute mit unterschiedlichen Geschäftsschwerpunkten - insbesondere in den Bereichen Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschluss-vermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Eigenhandel - effizient zu prüfen und zu beraten.

Mit besonderem Schwerpunkt bieten wir folgende Leistungen an:

  • Jahresabschlussprüfungen nach dem Handelsgesetzbuch und dem Kreditwesengesetz
  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung der Zulassung zum Geschäftsbetrieb oder der Erweiterung der Erlaubnis gem. § 32 KWG. Hier bieten wir unsere Unterstützung beispielsweise bei der Dokumentation der hierzu erforderlichen Geschäftsmodelle und Planungsrechnungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Eigenkapitalanforderungen gem. Kreditwesengesetz und den Capital Regulation Requirements an.
  • Beratungen im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Organisation von Finanzdienstleistungsunternehmen, wie zum Beispiel den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie den Mindestanforderungen an die Compliance Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp)
  • Übernahme der Funktion der internen Revision
  • Prüfung und Beurteilung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Geldwäschegesetz
  • Beratung und Prüfung im Zusammenhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie sonstige Fragestellungen aus den Bereichen Rechnungswesen, Controlling und Aufsichtsrecht

Darüber hinaus verfügen wir über Erfahrungen mit der Durchführung von Kreditengagement-Prüfungen im Rahmen von Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG sowie im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen.