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Finanzvermittler

NPP ist ein geeigneter Prüfer für Finanzvermittler im Sinne des § 24 Abs. 3 FinVermV

Der Finanzvermittler ist nach § 24 Abs. 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung verpflichtet, die Einhaltung seiner Pflichten regelmäßig durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und einen Prüfungsbericht bei der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde einzureichen. NPP hat sich auf die Prüfung von Finanzvermittlern spezialisiert und ist ein "geeigneter Prüfer" im Sinne des § 24 Abs. 3 Finanzanlagenvermittlungsverordnung.

Benötigen Sie ein anderes Prüfungsformular, so schreiben Sie uns bitte eine kurze Mail unter

E-Mail: Finanzvermittler@npp.de
Fax:     +49. (0) 40. 33 44 6-522
Post:    NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg